Die Rubrik PRESSE' beinhaltet die Beiträge
der geschriebenen Presse in Sachen Wiedereinführung, Anbau und
Verwertung von einheimischem Hanf (sativa non-indica), initiiert vom
Verein Schweizer (Bauern)Hanffreunde/innen (VSHF). Von 1993 bis 1996
bezogen sich die Zeitungsbeiträge, alle positiv, nur auf den
vom VSHF propagierten Hanf, weil es ja damals nur diesen gab. Die
allermeisten Beiträge brachten nützliche und wahre Informationen
über Hanf, Botanik, Industrie und Gesetz. Ab 1996 stieg mit indischem,
gen-modifiziertem Hanfkraut (alias Marihuana'), eine unappetitliche
Szene auf, mitsamt vielen Klein- und Großdelinquenten, die bald
die ganze Medienaufmerksamkeit monopolisiert hatten.
Ab 1998 gab es einen anderen Typ von Medienschaffenden: Man berichtete
nur noch über Razzien und Verurteilungen und übernahm
Stellungnahmen der Behörden teils wörtlich im Text. Galgenvögel,
vielmals aus dem Ausland, wurden als Hanfbauer porträtiert,
man vehikulierte undeutsche Wörter, positiv ausfallende Gerichts-
und Verwaltungsentscheide werden nicht (mehr) erwähnt...
Die Rede hier ist nicht 'von der Presse' im Allgemeinen, sondern von einzelnen Berichterstattern.
Von jenen die nur Negatives und Abschreckendes mit Hanf verbinden, aus Unwissen oder weil sie sich angezogen fühlen.
Von jenen die vom Hanf ein Bild malen, das abschrecken soll.
Vom Schönen und vom Guten betreffs Hanf wissen sie nichts, berichten sie nicht.
Ihr Weltbild in Sachen Hanf besteht aus Marihuana, Hasch, Joint, Gras, Cannabis,
Polizei, Razzia, Untersuchungsrichter, Strafbehörden und THC. Von Marginalen, Asozialen, Kleindieben ist die Rede,
von Geschöpfen, die dem Volk zu recht widerlich erscheinen (cave murem).
Die Kultperson ist ein langhaariger Bauernhooligan aus dem Wallis, dort bekannt als Bankräuber
mit 40 Monaten Zuchthaus. Zu hoffen ist das Aufkommen von Medienschaffenden mit neuen Augen,
um zu sehen, dass es einen schönen, sauberen, gesunden Hanf gibt.
Der allererste Zeitungsbeitrag über Hanf erschien am 1. Oktober
1992:
und war inhaltlich schon falsch: Die Initiative des VSHF verlangt
nicht die "Entkriminalisierung von verurteilten Haschkonsumenten"
(man entkriminalisiert eine Handlung oder eine Ware, aber nicht
einen Verurteilten), sondern die "Aufhebung der Hanfurteile".
Und: Der VSHF befürwortet nicht Haschisch, sondern einheimischen
Hanf.
Haschisch oder Hanf (Schnaps oder Panachée), der Unterschied
ist nicht bekannt, wird nicht gemacht. Gestern schon und heute noch
ist die Fachkenntnis der mit Hanf sich abgebenden Medienschaffenden
minimal bis ganz abwesend - nichtsdestoweniger wird seit 1993 munter
geschrieben und die Bevölkerung weiterhin der krassen Ignoranz
überlassen.
Das Recht auf Information, auf freie Meinungsäusserung
und auf Kritik ist ein grund- legendes Menschenrecht. Vom Recht
der Öffentlichkeit auf Kenntnis der Tatsachen leiten sich die
Pflichten und Rechte der Journalisten/innen ab. Sie unterschlagen
keine wichtigen Elemente von Informationen. Sie berechtigen jede
von ihnen veröffentlichte Meldung, deren materieller Inhalt
sich ganz oder teilweise als falsch erweist."
-Erklärung der Pflichten
und Rechte der Journalisten/innen- Schweizer Verband der Journalisten/innen
Fra il dire e il mare, c'é in mezzo il mare: Der Appel des
Presserats, die Wahrheit zu suchen , bleibt ungehört. Die Eigengesetzlichkeiten
der Massenmedien resultieren in einer anderen, oft einseitigen Darstellung
der Realität. Man macht die Entdeckung, daß generell
kein Eigenwissen existiert, sondern ein wie auch immer begründetes
Vorurteil, das ihnen die Beschäftigung mit diesem Gebiet erspart.
Gesetz, Botanik, Allgemeinwissen ja sogar gesunder Menschenverstand
sind grösstenteil abwesend wenn über Hanf berichtet wird.
Dem VSHF ist bisher kein Medienschaffender begegnet, der
den kurzen Text des Betäubungsmittelgesetzes überhaupt
gesehen, studiert oder auch nur ein Interesse daran bekundet hat:
"Mich interessiert nicht, was im Gesetz steht, sondern was
die Polizei macht" (FACTS-Reporter Dunkel, heute Chefredaktor
Schweizer Familie'). Die Berichterstattung ab 1996 entsteht
nicht mehr durch Wahrheitssuche, sondern durch Übernahme und
kritiklose Weitergabe von Angaben aus Polizei, Verwaltung und Politik:
"Die SRG stützt sich auf Grundlagen des Bundesamts
für Gesundheit" (Rechtsdienst SRG). Somit begrenzt
sich die Hanfmedienwahrnehmung auf meist falschen Allgemeinplätzen
und vulgären Gassen- und Szenebegriffen wie Hasch, Gras, THC,
Joint, Shit, kiffen, und gezielt vergröberten, simplifizierten
Darstellung der Hanfbeschäftigten als inkontinente, verblödete
und geldgierige Figuren, die es allerdings auch gibt und daraus
die Massenmedien - allen voraus das SF-DRS, der Tages-Anzeiger'
und die WOZ'- das Wesentliche ihres medialen Rohstoffs schöpfen.
Das Schöne, das Edle mit und um Hanf kommt nicht (mehr) zu
Wort.
Um den heutigen Zustand in der Schweiz verstehen zu können,
denke man an ein alkoholverfeindetes Land, wo Obstbäume Schnapsbäume
genannt werden, wo vom Alkoholgehalt der Früchte gesprochen,
wo der Obstanbau nicht unter dem normalen Aspekt von Konfitüreproduktion,
Fruchtsäften und Lebensmitteln dargestellt wird, sondern einzig
mit Schnapsbrennen und damit beschäftigten zwielichten Gestalten,
die vom normalen Bürger zu Recht als abstoßend empfunden
werden.
Konkret heisst dies, dass in den heutigen Medienbeiträgen über
Hanf und Gesetz die vermuteten Wünsche eines Polizei- und Behördensegments
antizipierend bedient werden. Dementsprechend wird die Bevölkerung
falsch informiert. So wird mit der angehenden BetmG-Revision nicht,
wie es die Medien lauthals verkünden, eine Liberalisierung
in die Wege geleitet, sondern genau das Gegenteil: Das heute geltende
freiheitliche Gesetz wird abgeschafft und die totale Prohibition
der Hanfkrautpflanze nach US-Model eingeführt. All dies unter
gütiger Mitwirkung der halbmanipulierten, halbmanipulierenden
Massenmedien.
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