Vademecum heisst auf Lateinisch : geh mit mir.
Ein Vademecum ist ein Leitfaden, ein Wegweiser.
Die Rubrik 'Vademecum' entspringt
der Beobachtung, dass nicht selten eine beträchtliche Differenz
liegt zwischen Gesetzgebung und Gesetzesanwendung.
In Sachen Hanfkraut ist dies überdurchschnittlich der Fall
und zwar aus folgendem Grund: Dem an sich primär massgebenden
Gesetzestext, dem Betäubungsmittelgesetz (BetmG), wird immer
weniger Beachtung geschenkt, dafür umso mehr den Verordnungen,
die von den Bundesämtern für Gesundheit (BAG) und für
Landwirtschaft (BLW) im Verbund mit dem Bundesamt für Polizeiwesen
(BAP) verfasst werden. Diese Verordnungen haben schleichend, uneingestanden,
doch sehr wohl sichtbar, seit 1995 vieles von unten nach oben
und von oben nach unten gekehrt und so das Bild des BetmG geändert.
Ergreifend ist es, was den Rechtsunterworfenen zugemutet
wird und unwidersprochen Eingang findet in der Polizei- und Gerichtspraxis.
Es ist ein vielgeteilter Wunsch, aus eigenen Stücken
nachprüfen zu können, ob das schweizerische BetmG richtig
angewendet wird. Diesen Wunsch zu erfüllen ist für jedermann
möglich, vorausgesetzt, man erwirbt sich eine gute Kenntnis
des BetmG.
Eine gute Kenntnis des BetmG zu erwerben, bedeutet
kein Kunststück, denn das BetmG ist ein unkomplizierter,
kurzer Text. Spezifisch hanfkrautbezogene Stellen gibt es weniger
als ein halbes Dutzend, die zu erlernen und anzuwenden jedermanns
Sache ist.
Dazu dient die Serie der Vademecum: Man
erhält praxisbezogen und auf den Punkt gebracht alle relevanten
Informationen zum Thema Hanfkraut/BetmG.
Die Vademecum
beantworten Fragen der Unterstellung des Hanfkrauts an das BetmG,
rücken die damit verbundenen Rechtssätze ins rechte Licht,
zerstreuen Bedenken und nehmen so für sich in Anspruch, praxisbezogene
Entscheidungsgrundlagen zu übermitteln, die zu gerechten Entscheiden
und BetmG-konformen Urteilen verhelfen.