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Vortrag des VSHF an die AUNS-Generalversammlung vom 11. Mai 2002, Bern
11.05.2002
Autor: VSHF

Vortrag des VSHF an die AUNS-Generalversammlung vom 11. Mai 2002, Bern

(Jean-Pierre Egger)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Liebe AUNS-Mitglieder

 

 

Die AUNS steht im Kampf gegen den EU-Beitritt gesamtschweizerisch an vorderster Front. Wir alle wissen es und sind stolz darauf. Die Zielsetzung des Nicht-Beitritts zur EU wird auch vom mir präsidierten Verein Schweizerischer Hanffreunde/innen geteilt, kompromißlos. Warum? Weil mit dem EU-Anschluss der einheimische Hanfanbau definitiv verloren geht. Dutzende und Aberdutzende von EU-Richtlinien und EU-Verordnungen wurden schon übernommen – und so wird es auch mit jener EU-Verordnung sein, die dort den Anbau von mitteleuropäischem Hanf (sativa non indica) unter absolutem Verbot stellt.

 

Die AUNS-Mitglieder stehen für die Selbstbestimmung, gegen die EU-Einbindung und gegen die Brüsseler Vögte, an erster Stelle. Auch der Verein Schweizer Hanffreunde verlangt, statt dauernder Anpassung an die Brüsseler Bürokratie, mehr Besinnung auf unsere wirklichen Werte. Also auf diejenigen Werte, die unser Land, die Schweizerische Eidgenossenschaft, prägen: Freiheit, Eigenständigkeit, Unabhängigkeit – und nicht zuletzt gesunder Menschen verstand. Viel davon ist, wir wissen und beklagen es, schon verloren. Dieser unselige Beitritt zur UNO verstärkt dies noch.

 

Es gibt nun aber doch noch etwas, das uns trotz allem geblieben ist, das in allen Punkten diesen Werten und unserer Vorstellung von EU-Unabhängigkeit entspricht und wahre schweizerische Grundwerte verkörpert; etwas, das nirgendwo anders in der Welt noch existiert: Bauernhanf, Sativahanf, vom Lateinischen sativus, das heißt Bauer, Feld, Saat.

 

Dieses Wappen ist das Wappen der Zürcher Gemeinde Wangen, bei Dübendorf. Darauf ist eine Hanfpflanze abgebildet. Bauernhanf oder Gotthelfhanf. Der Gemeindepräsident, Rolf Berchtold, SVP, lässt an die AUNS-Mitgliederversammlung folgendes ausrichten: Die Bevölkerung von Wangen ist stolz auf ihr Wappen mit dem Bauernhanf. Auch wir vom Verein Schweizer Hanffreunde/innen sind stolz auf den Bauernhanf von Wangen – und auf den Bauernhanf von überall in der Schweiz. Bauernhanf begleitet die Eidgenossenschaft seit deren Beginn. Die Sieger von Morgarten trugen Hanfkleider, ihren Hunger stillten sie mit Hanfbrei und ihre Wunden heilten sie mit Hanfbalsam. Bauernhanf wurde in der Wahlen–Anbauschlacht für die Landesversorgung obligatorisch angebaut. Bundesrat Minger von der Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei, die BGB, ging im Zweiten Weltkrieg Hanffelder inspizieren. Bauernhanf war also nötig für die Sicherheit und die Unabhängigkeit der Schweiz in bewegten Zeiten. Unabhängigkeit und Sicherheit werden in unseren AUNS-Statuten großgeschrieben und Bauernhanf erfüllt diesen Wunsch, vor 600 Jahren, vor 60 Jahren, heute und morgen noch, wenn wir es so wollen.

 

 

Aber nicht nur in bewegten, sondern auch in ruhigen Zeiten hat sich der Bauernhanf bewährt. Bauernhanf war seit immer eine harmlose, alltägliche Erscheinung, ein Natur- und Agrarprodukt, nützlich für Gewerbe und Handel, ein geschätztes Nahrungs- und Heilmittel für die Schweizer und Schweizerinnen. Zitat aus dem „Bündner Monatsblatt“ von 1932: „Dem Hanfplätz wird mehr Sorge getragen als dem zur Anpflanzung der Brotfrüchte bestimmten Boden“. Der Verein Schweizer Hanffreunde hat den Bauernhanf 1994 wiedereingeführt und seitdem mit großem Erfolg weitergeführt. Die Junge–SVP Schweiz unterstützt den Bauernhanf und hat, im Verbund mit unserem Verein, an 2500 Persönlichkeiten der Schweiz einen Hanftee verschickt. Reklamationen gab es keine. Unsere Bauernhanf- pflanze ist auch eine Heil- pflanze. So schreibt uns die Ballenberg-Stiftung der Schweizer Drogisten: „Selbstverständlich werden wir ab sofort im Kräutergarten Ballenberg dem Hanf einen gebührenden Standort einräumen. Wenn Sie uns dazu möglichst bald entsprechende Samen vermitteln können, sind wir Ihnen sehr dankbar. In einer zweiten Aktion werde ich mich für ein Hanf-Anbaufeld einsetzen“. Ein über alle Zweifel erhabener Mann, Hanspeter Seiler, SVP-Nationalrat und Ballenberg-Verwaltungsratspräsident, hat Hanftee und Hanfschlafkissen beim VSHF eingekauft und ihm anlässlich eines gerichtlichen Siegs zu Gunsten des Bauernhanfs „Ich gratuliere zum Erfolg! Bravo!“ gefaxt.

 

Wo also ist das Problem? Warum also stehe ich hier und rufe die AUNS zu Hilfe? Das Problem ist, dass der Bauernhanf, sativa non-indica, in der ganzen EU seit den 70er Jahren strikte verboten ist. Jetzt will man aber partout in die EU und es stellt sich ein Riesenproblem: Hat die Schweiz einen florierenden Hanfanbau, kommt sie nicht in die EU, radikal nicht. Man kommt ja nicht in eine Gesellschaft hinein mit etwas, das dort radikal verboten ist. Schweizerischer Bauernhanf ist demnach ein absolutes Hindernis zum EU-Anschluss. Das ist eine unumgehbare politische Tatsache, die dem eurosüchtigen Bundesrat nicht entgangen ist. Im Laufe der auch in anderen Bereichen forcierten EU-Anpassung will nun die Bundesverwaltung den nicht-EUkompatiblen Bauernhanf verbieten lassen, weil jener der Schweiz den Weg in die EU versperrt. Dies soll mittels der Revision des Betäubungsmittelgesetzes geschehen, wo der Bauernhanf dem indischen Hanfkraut, alias Marihuana, gleichgestellt und gleichbehandelt wird. Wie schon in der EU. Das Bundesamt für Landwirtschaft schreibt uns: In Sachen Hanf wird nicht mehr das geltende schweizerische Gesetz angewendet, sondern die EU-Gesetzgebung, das heißt: EU-Hybridhanf, Kontrollstellen, restriktive Sortenliste, kurz gesagt: Der einheimische Bauernhanf soll planta non grata werden. Der frühere sehr, aber wirklich sehr amerikanophile Bundesanwalt Valentin Roschacher schreibt mir vor sechs Jahren folgendes: „Ich werde alles in meinem Möglichen tun, um den einheimischen Bauernhanf verbieten zu lassen“. Von wegen Subalternen: Nicht nur im Deissdepartement, auch im Metzlerdepartement erkühnen sich Bundesangestellte, nach eigenem Gusto über unser Land zu entscheiden. Heute ist es soweit: Die Dreifuss-Gesetzesrevision, vom Ständerat letzten Dezember volens nolens angenommen, ist keine Liberalisierung - ausser für Haschisch und Marihuana. Die Revision will ja, damit der Weg zur EU frei bleibt - die einheimische Hanfpflanze zum „gefährlichen Betäubungsmittel“ - so die gesetzliche Definition - erklären und ganz verbieten. Dabei verloren geht ein ganzes Stück Schweiz und eine wertvolle, wertschöpfende Tradition. Verloren geht ganz besonders auch ein wertvoller Rohstoff für den Wirtschaftsstandort Schweiz: „Ein Schweizer Monopol auf das grüne Gold“, so die Wirtschafts-Zeitschrift ‚Cash’ über unseren Gotthelfhanf. Und damit hat sie zu 100% Recht.

 

Herr Präsident, sie haben auch vollkommen Recht, wenn Sie mir schreiben: Es ist mir bekannt, dass man in der Schweiz betreffs Hanf die EU-Gesetzgebung übernehmen und anwenden will. Ich habe dem Bundesamt für Landwirtschaft dargelegt, dies sei nicht notwendig. Man sagte mir, man werde diese Tatsache bei den bilateralen Verhandlungen als Trumpf ausspielen. Es gehört eben zum Kleinmut dieser Kreise, dass man meint, alles was in der EU getan wird, müsse auch von der Schweiz übernommen werden. Deshalb ist es von besonderer Bedeutung, dass wir unserem Land seine Unabhängigkeit bewahren“.

 

Jawohl, die Unabhängigkeit bewahren. Mit Hanf! Wie seit 1291! Mit unserem Bauernhanf bewahren wir unsere Unabhängigkeit! Mit Bauernhanf auf allen Feldern, wie anno dazumal, gehen wir ganz sicher nicht in die EU, ganz einfach weil die EU uns dann nicht will. Und das ist ja in Ordnung so: Wir wollen sie ja auch nicht, die EU.

 

Erlauben Sie mir, lieber Herr Präsident, liebe AUNS-Mitglieder und Eidgenossen, einen wohlbekannten, etwas veränderten Satz an Sie persönlich zu richten: Sagen Sie nur ein Wort und der einheimische Hanf ist gerettet. Sagen Sie ‚Ja’ zum schweizerischen Bauernhanf und dann ist die EU definitiv aus. Das EU-Aus dank der AUNS – darauf sind wir stolz. Sagen Sie nicht ‚Ja’, dann ist es das AUS für den Gotthelf Hanf. Der Gemeindepräsident von Wangen sagte mir gestern am Telefon: „Nie werden wir den Hanf aus unserer Fahne herausnehmen, auch wenn Frau Dreifuß ihn zum Betäubungsmittel erklärt. Die Hanfpflanze bleibt, wo sie ist. Auf dem Gemeindewappen“.

 

Und weil wir von der AUNS in Liebe und Verantwortung zum eigenen Land, unserer Schweiz, handeln, wollen auch wir, dass der Bauernhanf bleibt, wo er ist. Auf unseren Feldern, im alltäglichen Leben. Im Rahmen der verfassungsmässigen Handels- und Gewerbefreiheit. Lass uns also folgende Resolution verabschieden: Der Nationalrat wird eingeladen, in strafrechtlich verbindlicher Form den einheimischen Bauernhanf, sativa non-indica, als Nichtbetäubungsmittel zu erklären. Die AUNS ruft das Schweizer Volk auf, die unwürdige Betäubungsmittelgesetzrevision, mit der der Bundesrat durch Verbot des schweizerischen Bauernhanfs den Weg in die EU ebnen will, mit aller Entschiedenheit abzulehnen. Der AUNS-Vorstand möge dann die Resolution in Taten und Erfolg umsetzen. Als dass der schweizerische Bauernhanf uns erhalten bleibt. Und mit ihm ein großes Stück Freiheit.

 

Es schrieben die Deutschen anno 1942: „Wer Hanf heut baut mit fleiss’ger Hand, hilft selbst sich und dem Vaterland!¨. Heute sagen wir: „Wer Hanf heut baut mit fleiss’ger Hanf, hilft selbst sich und dem Schweizerland!“.

 

 

Danke allen hier für die Unterstützung!








VSHF, Postfach, 9004 St.Gallen, Telefon/Fax: 071/672 62 40 Email: info@asac.ch